Fotomontage aus zwei Bildern; Jugendliche bei Ihrer Ausbildung


Raumausstattung

Wer kann die Ausbildung machen?

Wer Raumausstatter/-in lernen möchte, sollte handwerkliches Geschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Geschick im Umgang mit Maschinen und ein höfliches Auftreten mitbringen. Kenntnisse im Zeichnen und in den Grundrechenarten sind nötig.

 

Die Voraussetzungen für diese Ausbildung können auch von Gehörlosen und Schwerhörigen gut erfüllt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die kombinierte praktische und theoretische Ausbildung in unserer Werkstatt, bzw. beim Kunden und in der Berufsschule dauert drei Jahre.

Was wird in diesem Beruf erlernt?

Für den Beruf des/der Raumausstatters/-in wird erlernt:

  • Polstermöbel herstellen oder reparieren
  • Matratzen und Kissen herstellen und reparieren
  • Gardinen nähen und aufhängen
  • Wände bekleiden oder bespannen
  • Bodenbeläge verlegen
  • Kenntnisse über die verschiedenen Materialien wie z.B. Textilien, Leder, Kunststoffe usw.

Wie sieht die praktische Ausbildung aus?

Die praktische Ausbildung erfolgt innerhalb des TSBW und außerhalb beim Kunden. Vermittelt werden alle Tätigkeiten zum Durchführen von Polsterarbeiten, Bodenbelagarbeiten, Dekorationsarbeiten und Wandbespannungen.

 

Praktika außerhalb
Mindestens ein Pratikum im Jahr absolviert der/die  Auszubildende in einem Fertigungsbetrieb außerhalb.

Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?

Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich in der Kreisberufsschule in Husum statt. Hörgeschädigte werden an der Berufsschule in eigenen Klassenverbänden von besonders geschulten Lehrkräften unterrichtet.

Über den üblichen Berufsschulunterricht hinaus erhält der/die Auszubildende bei Bedarf einen zusätzlichen berufsbegleitenden Förderunterricht im TSBW-eigenen Lernzentrum.

Mit welcher Prüfung schließt die Ausbildung ab?

Die Ausbildung zum/zur Raumausstatter/-in endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Flensburg.

Wie kann ich mich nach der Ausbildung weiterbilden?

Wer drei Jahre als Geselle/-in gearbeitet und die notwendigen Lehrgänge und Kurse an den Bundesfachschulen durchlaufen hat, kann die Meisterprüfung ablegen.

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Logo der Gruppe Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie
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