Holzbearbeiter/-in
Wer kann die Ausbildung machen?
Die Ausbildung zum Beruf Holzbearbeiter/-in ist auch für hörgeschädigte junge Menschen gut geeignet.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert drei Jahre; die ersten drei Monate sind Probezeit. Es wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen und bei der Handwerkskammer eingetragen.
Wie sieht die praktische Ausbildung aus?
In der Holzwerkstatt des TSBW lernen die Auszubildenden alle handwerklichen Arbeiten nach dem Ausbildungsrahmenplan, sie arbeiten an der Hobelbank und an allen Holzbearbeitungsmaschinen.
Es gibt auch Speziallehrgänge über
- das Arbeiten an Maschinen
- Furnieren
- Oberflächenbehandlung
- die Herstellung von Kunststofffenstern und Kunststofftüren
Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?
In der Berufsschule erhält der/die Auszubildende Fachunterricht in Fachkunde (Technologie), Fachrechnen und Fachzeichnen; im allgemeinbildenden Unterricht in den Fächern Wirtschaft und Politik.
Hörgeschädigte werden an der Berufsschule in eigenen Klassen von besonders geschulten Lehrkräften unterrichtet. Der Unterricht ist auf die behinderungsbedingten Einschränkungen zugeschnitten.
Bei Bedarf erhält der Auszubildende einen zusätzlichen berufsbegleitenden Förderunterricht im TSBW-eigenen Lernzentrum.
Mit welcher Prüfung schließt die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zum/zur Holzbearbeiter/-in endet mit der Abschlußprüfung vor der Handwerkskammer.
Nach dem ersten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres legt der/die Auszubildende eine Zwischenprüfung ab.
Welche beruflichen Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Bei guten Leistungen kann sich der/die angehende Holzbearbeiter/-in während seiner Ausbildung auch zum/zur Tischler/-in weiterqualifizieren. Auch diese Ausbildung endet nach drei Jahren, jedoch dann mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Flensburg.
Wo kann ich als Holzbearbeiter/in arbeiten?
Der/Die Holzbearbeiter/-in kann in Tischlereien, in Möbelhandlungen, Baumärkten, in der Möbelindustrie, in der Holz- und Bauindustrie oder als Hausmeister/-in arbeiten. Er/Sie arbeitet mit verschiedenen Holzarten; einfache Arbeiten macht er/sie allein.
Er/Sie baut zum Beispiel Kleinmöbel, Schränke, Fenster, Türen und im Innenausbau (Holzdecken und -wände). Türen und Fenster baut er/sie aus Holz und aus Kunststoff. Bei schwierigen Arbeiten hilft er/sie dem/der Tischler/-in.
Der/Die Holzbearbeiter/-in muß
- Skizzen zeichnen und lesen
- nach Anleitung in der Werkstatt Werkstücke anfertigen und auf der Baustelle die fertigen Werkstücke einbauen
- an den normalen Tischlereimaschinen arbeiten
- einfache Montagearbeiten machen
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