Fotomontage aus zwei Bildern; Jugendliche bei Ihrer Ausbildung


Altenpfleger/-in Ausbildung für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige

Wer kann die Ausbildung machen?

Wenn Ihnen die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren Spaß macht, die Überlegung da ist, Hörgeschädigten helfen zu wollen, organisatorische Aufgaben schnell von Ihnen gelöst werden können und Sie hörgeschädigte alte Menschen pflegen möchten – dann sollten Sie sich für die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger entscheiden.

Sie sollten allerdings einen mittleren Bildungsabschluss (z.B. den Realschulabschluss) haben, ausreichend gebärden können und eine gute Schriftsprachkompetenz besitzen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.

Was wird für diesen Beruf erlernt?

Es werden während der Ausbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege, sowie zur Beratung, Betreuung und Begleitung alter Menschen in allen Bereichen der Altenhilfe vermittelt. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel einer Unterweisung in praktischen und theoretischen Bereichen.

 

Während der gesamten Ausbildung werden neben fachspezifischen Inhalten auch die kommunikativen Kompetenzen im Umgang mit der eigenen Hörschädigung und das Rollenverhalten eingeübt.

Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?

Die Ausbildung erfolgt durch die Altenpflegeschule des Instituts für Berufliche Aus- und Fortbildung (kurz IBAF) und wird im Auftrage des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerkes überwiegend in der Gehörlosenfachschule des IBAF durchgeführt. Der Unterricht wird in der Deutschen Gebärdensprache (kurz DGS) gegeben und erfolgt in Rendsburg.

 

Die berufspraktische Ausbildung findet in stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenpflege, sowie in geeigneten Abteilungen von Krankenhäusern und psychiatrischen Stationen statt, in denen überwiegend hörgeschädigte alte Menschen gepflegt werden.

 

Die Auszubildenden werden während der berufspraktischen und theoretischen Ausbildung von sozialpädagogischen Betreuern des TSBW und der Ausbildungsleiterin der Gehörlosenschule begleitet und wohnen überwiegend in einem Internat.

Mit welcher Prüfung schließt die Ausbildung ab?

Nach dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr erfolgt jeweils eine Leistungsüberprüfung, deren Ergebnisse in einem Zwischenzeugnis zum Ausdruck gebracht werden.

 

Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung statt, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“.

Welche beruflichen Möglichkeiten habe ich nach der Ausbildung?

Die Anzahl gehörloser alten Menschen, die von muttersprachlich gebärdenkompetenten Fachkräften gepflegt werden möchten, nimmt beständig zu. Voraussichtliche Arbeitsfelder sind Einrichtungen der Altenpflege, sowie Abteilungen von Krankenhäusern und Stationen, in denen überwiegend hörgeschädigte alte Menschen auf unterschiedliche Weise gepflegt werden. Jedoch auch der Einsatz im ambulanten Pflegebereich für Hörgeschädigte bietet ein gutes Arbeitsfeld.

Wie kann ich mich weiterbilden?

Von den unterschiedlichen Trägern der Einrichtungen in der Altenpflege werden in der Regel fortlaufend differenziert angelegte Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, von deren Absolventen beispielsweise die Befähigung zur Pflegedienstleiterin bzw. zum Pflegedienstleiter erworben werden kann.

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