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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inhaltsübersicht

I.         Geltungsbereich
II.        Beschaffenheit der Ware
III.       Vertragsabschluss
IV.       Preise
V.        Lieferung/Versandkosten
VI.       Eigentumsvorbehalt
VII.      Annahmeverzug
VIII.     Sachmängelhaftung/Verjährungsfristen
IX.       Garantien
X.        Schutzrechte
XI.       Datenschutz/Geheimhaltung
XII.      Schlussbestimmungen
XIII.    Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer

 

1.         Allgemeines
2.         Ergänzungen zu IV. Preise
3.         Ergänzungen zu V. Lieferung/Versandkosten
4.         Ergänzungen zu VI. Eigentumsvorbehalt
5.         Ergänzungen zu VIII. Sachmängelhaftung/Verjährungsfristen
6.         Ergänzungen zu XII. Schlussbestimmungen

 

I. Geltungsbereich

  1. Vertragspartner und Verwender dieser AGB sind das Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum, Theodor-Schäfer-Straße 14-26 [Rechtsträger: Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein, Aalborgstraße 61, 24768 Rendsburg, vertreten durch den Geschäftsführer].
    Der Begriff „Kunde“ umfasst alle natürlichen weiblichen und männlichen Personen sowie juristische Personen.
  2. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen. Dieser Vorrang gilt auch für Vereinbarungen wie  Sie im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung sowie sonstigen Schulungs- und Aktivierungsmaßnahmen zwischen TSBW und Maßnahmeteilnehmenden und/ oder Kostenträger getroffen werden.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Beschaffenheit von gelieferter Ware

Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Eine Bezugnahme auf derartige Normen, Objekte und Daten begründen keine Zusicherung durch uns als Verkäufer.

III. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote zur Lieferung von Waren oder Durchführung von Dienstleistungen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit.
  2. Die Präsentation unserer Waren und Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Ware oder Dienstleistung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch dar. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

IV. Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
  2. Beschreibungen und Preisangaben in Broschüren und auf den Internetseiten sind von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Für dennoch auftretende Druckfehler oder zwischenzeitliche technische Änderungen an der Ware übernehmen wir keine Haftung.
  3. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  5. Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
  6. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  7. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Rechnungsempfang in Verzug.

V. Lieferung/Versandkosten

  1. Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt werden.
  2. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  3. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung werden wir im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen sämtliche Versandkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten. Sie werden bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat unsder Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  3. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wurde.

VII. Annahmeverzug

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  2. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

VIII. Sachmängelhaftung/Verjährungsfristen

  1. Wir übernehmen die Gewährleistung für die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache beim Kunden. Für Waren, die ausdrücklich als Gebrauchtwaren gekennzeichnet sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleiß oder Abnutzung.
  2. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind.
  3. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Zulieferer, der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.
  4. Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. aus Garantie oder nach Produkthaftungsgesetz) haften wir unbeschränkt, ebenso bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Bei sonstigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) haften wir auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Unsere Haftung wird unter Herausnahme atypischer Schäden auf den vertragstypisch zu erwartenden Schaden beschränkt.

IX. Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantienbleiben hiervon unberührt.

X. Schutzrechte

  1. Der Kunde haftet dafür, dass durch die Entgegennahme und Verwendung von sachlichen Mitteln des Kunden, z.B. den vom Kunden zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten, Entwürfen, Plänen und sonstigen Ausführungsvorgaben, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns insoweit von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren oder Kosten, die zur Vermeidung solcher Schutz-rechtsverletzungen entstehen, trägt der Kunde.
  2. Sollten im Rahmen der Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen Schutzrechte (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte) entstehen, räumt uns der Kunde ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes und sachlich umfassendes Nutzungsrecht oder, sollte dies rechtlich nicht möglich sein sollte, ein einfaches Nutzungsrecht ein, sofern wir dies verlangen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, wonach dem Kunden für die Rechteübertragung eine angemessene Lizenzgebühr zusteht, wer-den hiervon nicht berührt.
  3. An den durch uns im Zuge der Vorbereitung der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen erstellten Filmen, Plänen, Zeichnungen und Grafiken stehen dem Kunden keine Rechte zu. Insbesondere verbleiben gewerbliche Schutzrechte daran sowie die gewerblichen Schutzrechte an den auftragsgegenständlichen Kennzeichnungen bei uns.

XI. Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartenummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden.
  2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Kunden für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung findet nicht statt.
  3. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen kann sich der Kunde gerne an uns wenden.
  4. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Der ausschließliche Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht, das für uns als Verkäufer zuständig ist, wenn der Kunde keinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 XIII. Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer

1. Allgemeines

a) Die nachfolgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Unternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie ergänzen unsere vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden" und gehen diesen, sofern hier abweichende Regelungen getroffen werden, vor.

b) Die vorstehenden Bestimmungen unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden" gelten darüber hinaus vollumfassend.

2. Ergänzungen zu IV. Preise

Nach § 140 SGB IX könnte unter bestimmten Umständen eine im Rechnungsbetrag enthaltene Arbeitsleistung zu 50% auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.  Die Voraussetzungen der Anrechnung ergeben sich aus § 140 Abs. 2 SGB IX.

3. Ergänzungen zu V. Lieferung / Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

4. Ergänzungen zu VI. Eigentumsvorbehalt

a) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

b) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 5. Ergänzungen zu VIII. Sachmängelhaftung/Verjährungsfristen

a) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

b) Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.

c) Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

d) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Gegenständen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

e) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

6. Ergänzungen zu XII. Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.