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Teilnehmendenvertretung

Die Teilnehmendenvertretung ist gewissermaßen der "Betriebsrat für Auszubildende" im TSBW. Das Gremium setzt sich zusammen aus neun Auszubildenden, die alle zwei Jahre neu in die Teilnehmendenvertretung gewählt werden. Diese sind Ansprechpartner, wenn Teilnehmende Ideen und Vorschläge für Verbesserungen haben, Schwierigkeiten in der Ausbildung auftreten oder sie einfach jemanden zum Reden brauchen. Darüber hinaus vertritt die Teilnehmendenvertretung die Belange der Auszubildenden gegenüber der Einrichtungsleitung und betroffenen Bereichen und wirkt bei Veranstaltungen wie dem „Tag der offenen Tür“, Begrüßungs- oder Abschlussfeiern mit.

Ziel ist es, eine gerechte und optimale Arbeitsumgebung für alle Teilnehmenden zu schaffen, sodass sich jeder im TSBW wohl fühlen und seine Ausbildung erfolgreich absolvieren kann.

Teilhabe

Die UNO-Generalversammlung in New York hat 2006 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieses gilt seit 2009 auch in Deutschland: Die Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll.

Dieses Ziel ist allen Mitarbeitenden im TSBW Ansporn und Verpflichtung zugleich. So verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, um unsere Teilnehmenden erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir verzahnen notwendige Begleitung, größtmögliche Selbstständigkeit miteinander und berücksichtigen darüber hinaus die Anforderungen der Realwirtschaft.

Die "Inklusionslandkarte" des Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen zeigt Leuchtturmprojekte, die die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erfolgreich in die Praxis umsetzen.